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WohnraummieteInflation kein Grund für Mieterhöhung über Mietspiegelwerte hinaus
| Das Gericht darf zur Bildung einer sachgerechten Einzelvergleichsmiete einen Zuschlag zum Mietspiegel vornehmen, wenn zwischen dem Erhebungsstichtag des Mietspiegels und dem Zeitpunkt, an dem das Zustimmungsverlangen zugestellt wurde, außergewöhnliche Steigerungen der ortsüblichen Vergleichsmiete festgestellt werden. Eine „ungewöhnliche Steigerung der ortsüblichen Vergleichsmiete“ im vorstehenden Sinn kann grundsätzlich nicht bereits mit einem Anstieg des Verbraucherpreisindex begründet werden (LG München I 17.7.24, 14 S 3692/24, Abruf-Nr. 243848). |
Die Inflation treibt derzeit die Kosten in die Höhe. Doch können Vermieter sie als Argument für eine Mieterhöhung nutzen, die über die Werte des Mietspiegels hinausgeht? Das LG München verneint dies.
AUSGABE: MK 6/2025, S. 99 · ID: 50409681