Juni 2025
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BetriebskostenUmsatzsteuer auf Nebenkosten bei Vermietung von Sonder- oder Teileigentum in einer WEG-Anlage
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entscheidung
BGH| Der BGH hat weitgehend geklärt, wann der Mieter von Gewerberäumen verpflichtet ist, die umlagefähigen Nebenkosten zuzüglich Umsatzsteuer zu leisten (30.9.20, XII ZR 6/20). Nun hat er entschieden, welche Besonderheiten sich bei der Vermietung von Sondereigentum in einer Wohnungseigentumsanlage ergeben, wenn der Vermieter seiner Betriebskostenabrechnung umlagefähige Kostenpositionen zugrunde legt, die in der vom Verwalter erstellten Jahresabrechnung nach § 28 Abs. 2 S. 2 WEG enthalten sind. |
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AUSGABE: MK 6/2025, S. 107 · ID: 50409712
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