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ArbeitsrechtArbeitszeiterfassung im Büro: Acht Fragen aus der Praxis und die Antworten einer Expertin dazu

Abo-Inhalt28.03.20233820 Min. Lesedauer

| Das Thema „Erfassung der Arbeitszeit nach dem Urteil des Bundesarbeitsgerichts (BAG)“ bewegt immer noch die Gemüter der Personalverantwortlichen. Ein Leser hat PBP deshalb acht Fragen gestellt, die Rechtsanwältin Heike Mareck von der Kanzlei Mareck beantwortet. |

Frage 1: „Unsere Mitarbeiter tragen ihre Stunden eigenständig bei „Unterm Strich“ ein. Verfolgt seitens mir als Arbeitgeber wird nur, dass die Einträge augenscheinlich vollständig sind und innerhalb der Projekte die Zuordnungen passen. In 99,9 Prozent der Fälle werden Arbeitszeiten gemäß Arbeitsschutzgesetz eingehalten. Nicht eingetragen werden aktuell Beginn und Ende der Arbeitszeit. Habe ich damit trotzdem bereits meine Pflichten als Arbeitgeber erfüllt?“

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AUSGABE: PBP 4/2023, S. 25 · ID: 49251403

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