Logo IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft
Login
FeedbackAbschluss-Umfrage
Jan. 2024

Werkvertragsrecht Vorwurf mangelhafter Objektüberwachung: Wann eine Verjährungsfrist (nicht) gehemmt wird

Abo-Inhalt16.03.2023639 Min. Lesedauer

| Die Regelverjährungsfrist beim Werkvertrag für Planung und Bauüberwachung beträgt fünf Jahre. Das hat die Rechtsprechung wiederholt bestätigt. Diese Frist kann durch eine sog. Hemmung verlängert werden mit der Folge, dass Sie länger in der Gewährleistung sind. Nicht jede Maßnahme hemmt aber die Verjährung. Diese Erfahrung musste ein Bauherr in Zusammenhang mit einem selbstständigen Beweisverfahren vor dem OLG Braunschweig machen. PBP stellt Ihnen die Entscheidung vor und macht Sie mit den Spielregeln der Hemmung vertraut. |

Sie möchten diesen Fachbeitrag lesen?

Login

AUSGABE: PBP 1/2024, S. 22 · ID: 48969595

Favorit
Teilen
Drucken
Zitieren

Beitrag teilen

Hinweis: Abo oder Tagespass benötigt

Link
E-Mail
X
LinkedIn
Xing
Loading...
Loading...
Loading...
Heft-Reader
2024

Bildrechte