Juni 2023
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WerkvertragsrechtAktuelle Rechtsprechung: Auch Prüfingenieure und Prüfsachverständige können haften
Abo-Inhalt17.05.20235627 Min. Lesedauer
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| Zwei spannende Gerichtsurteile rücken die Pflichten der Prüfingenieure und Prüfsachverständigen in den Fokus und ändern en passant auch ein uraltes Verständnis, wonach Prüfingenieure und -sachverständige lediglich als „verlängerter Arm der Bauaufsicht im öffentlichen Interesse“ tätig sind und somit kaum haften. PBP klärt auf. |
Prüf-Ing. muss fehlende Standsicherheit eines Kellerbauwerks erkennen
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AUSGABE: PBP 6/2023, S. 21 · ID: 49439451
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