Logo IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft
Login
FeedbackAbschluss-Umfrage
Juni 2023

WerkvertragsrechtAktuelle Rechtsprechung: Auch Prüfingenieure und Prüfsachverständige können haften

Abo-Inhalt17.05.20235627 Min. Lesedauer

| Zwei spannende Gerichtsurteile rücken die Pflichten der Prüfingenieure und Prüfsachverständigen in den Fokus und ändern en passant auch ein uraltes Verständnis, wonach Prüfingenieure und -sachverständige lediglich als „verlängerter Arm der Bauaufsicht im öffentlichen Interesse“ tätig sind und somit kaum haften. PBP klärt auf. |

Prüf-Ing. muss fehlende Standsicherheit eines Kellerbauwerks erkennen

Sie möchten diesen Fachbeitrag lesen?

Login

AUSGABE: PBP 6/2023, S. 21 · ID: 49439451

Favorit
Teilen
Drucken
Zitieren

Beitrag teilen

Hinweis: Abo oder Tagespass benötigt

Link
E-Mail
X
LinkedIn
Xing
Loading...
Loading...
Loading...
Heft-Reader
2023

Bildrechte