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Juni 2023

WerkvertragsrechtFörderprojekte: Vorsicht bei der vertraglichen Übernahme von originären Bauherrenaufgaben

Abo-Inhalt03.05.20234972 Min. Lesedauer

| Immer mehr (auch private) Baumaßnahmen werden mit öffentlichen Mitteln gefördert. Eine Entscheidung des VG Cottbus lehrt, dass sich für Planungsbüros dabei haftungsrechtliche Fallstricke auftun, die möglichst schon in der Vertragsanbahnung umgangen werden sollten. |

Der Fall vor dem VG Cottbus

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AUSGABE: PBP 6/2023, S. 22 · ID: 49333568

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