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Juni 2023

Öffentliche AufträgeVergabekammer Sachsen: Referenzgewinnung rechtfertigt niedrige Angebotspreise

Abo-Inhalt04.05.20235304 Min. Lesedauer

| Ein ungewöhnlich niedriges Angebot darf nicht ausgeschlossen werden, wenn der Bieter nachvollziehbar erklären kann, dass er z. B. aufgrund sach- und/oder unternehmensbezogener sowie wettbewerbsorientierter Gründe günstiger als das Bieterumfeld kalkuliert hat. Ein nachvollziehbarer Grund für eine sehr niedrige Kalkulation kann im Einzelfall die Erlangung einer neuen Referenz sein. Das hat die VK Sachsen entschieden. VgV-Verfahren werden damit wohl auch künftig über das Honorar laufen. Es gilt, sich je nach Bürosituation darauf einzustellen. |

Um diesen Fall ging es bei der VK Sachsen

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AUSGABE: PBP 6/2023, S. 20 · ID: 49424695

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