VOB/BBGH: Ohne wirksame Einbeziehung der VOB/B keine Kündigung bei Mängeln vor der Abnahme
| Von einem Planer kann erwartet werden, dass er den Wortlaut des BGB und der VOB/B kennt sowie die Grundzüge der BGH-Rechtsprechung. Das gilt auch nach dem – die Rechtsdienstleistungen für Auftraggeber eingrenzenden – BGH-Urteil zur Beratung bei Skontoabreden. Deswegen tun Sie nach wie vor gut daran, sich mit einschlägiger Rechtsprechung vertraut zu machen. Das gilt auch für Kündigungsmöglichkeiten gegenüber ausführenden Unternehmen, die mit Mängelbeseitigungsverlangen lax umgehen. So einen Fall hat jetzt der BGH entschieden. |
Der Fall vor dem BGH
AUSGABE: PBP 2/2024, S. 18 · ID: 49781361