PBPPlanungsbüro professionell
Aktuell geöffnet
Ende der Ausgabe
HOAIDifferenzierte Preisgleitklauseln und deren Berücksichtigung bei der Rechnungsprüfung: Besondere Leistungen?
23.01.2024 1 Min. Lesedauer
Favorit hinzufügen
Hinweis an Redaktion
Aus Gutachten zur HOAI 202X jetzt schon Honig saugen
| Immer wieder wird diskutiert, ob die Verwendung komplexer Preisgleitklauseln für Materialien bzw. Baustoffe innerhalb der Grundleistungen zu bearbeiten sind. Das gilt insbesondere bei der Aufstellung der Klauseln und der späteren (aufwendigen) Rechnungsprüfung. PBP nimmt Stellung. |
Falls Sie Argumentationshilfen benötigen, dass das keine Grundleistungen sind, können Sie sich auf die klarstellende Regelung in der neuen HOAI 202X berufen. In dem 269 Seiten umfassenden Gutachten zur Reform der HOAI-Leistungsbilder sind die betreffenden Leistungen nämlich als Besondere Leistungen in den Leistungsbildern Objektplanung und Fachplanung aufgeführt. Dort steht:
Ausgabe: 2/2024, S. 1 · ID: 49877756
Sie möchten diesen Fachbeitrag lesen?
Login
Favorit
Hinweis
PDF
Drucken
Zitieren
Mehr zu diesen Themen
Filter
Bereiche
- IWW
Formate
- Alle
Loading...
Loading...
Loading...