17.01.2024
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AuftragsbeschaffungPlanung der Kommunalen Wärmeplanung: Bund beteiligt sich mit 500 Mio. Euro
Leseprobe11.01.20241 Min. Lesedauer
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Gesetz zur Kommunalen Wärmeplanung seit 01.01.2024 in Kraft
| Seit dem 01.01.024 ist das Gesetz zur Kommunalen Wärmeplanung in Kraft. Erstmals werden damit alle Städte und Gemeinden in Deutschland eine lokale Wärmeplanung bekommen. Der Bund unterstützt sie bei den Planungskosten bis 2028 mit insgesamt 500 Mio. Euro. Das hat Bundesbauministerin Klara Geywitz bekanntgegeben. |
Damit das Geld möglichst unbürokratisch und schnell in den Kommunen ankommt, soll es den Ländern über erhöhte Anteile an der Umsatzsteuer zukommen, so Geywitz. Das Geld stehe den Landeshaushalten damit direkt zur Verfügung. Ermöglicht werde dies durch eine Änderung im Finanzausgleichsgesetz.
- Informationen zur Kommunalen Wärmeplanung: https://www.bmwsb.bund.de/Webs/BMWSB/DE/themen/stadt-wohnen/WPG/WPG-node.html
- Sie haben konkrete Fragen zur Kommunalen Wärmeplanung und den Folgen für Planungsbüros. Dann stellen Sie diese an pbp@iww.de. Wir stoßen dann einen Wissens- und Erfahrungsaustausch an.
ID: 49868681
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