Öffentliche Aufträge
BayObLG: Für mindestens fünf Jahre festgelegte Stundensätze sind dem Bieter unzumutbar
Eine kaufmännisch vernünftige Angebotskalkulation ist unzumutbar, wenn Preis- und Kalkulationsrisiken über das Maß hinausgehen, das den bietenden Planungsbüros obliegt. Dieses Maß ist überschritten, wenn der öffentliche Auftraggeber ...