HonorargestaltungPräsentationen: Wann sind sie Besondere Leistungen?
| Gehören spezielle Präsentationen wie etwa farbige, fotorealistische Darstellungen, die auf Wunsch des Auftraggebers für interne Entscheidungsgremien erarbeitet werden sollen, noch zu den Grundleistungen bei der Objektplanung? Das will ein Leser von PBP wissen. |
Antwort | Soweit alle – bei den Grundleistungen geregelten – erforderlichen Planungsinhalte auch ohne fotorealistische Darstellungen möglich sind, (das dürfte der Regelfall sein), gehören die fotorealistischen Darstellungen nicht zu den Grundleistungen. Wünscht der Auftraggeber solche Darstellungen und sind diese nicht bereits im Planungsvertrag geregelt, sollten Sie unmittelbar bei Anfrage ein konkretes Leistungs- und Vergütungsangebot für diese Besondere Leistung vorlegen.
Ausgabe: 2/2024, S. 1 · ID: 49877785
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