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HOAI Die Honorarabrechnung nach § 11 Abs. 4 HOAI: Die Minderung bei Nachfolgeaufträgen
Abo-Inhalt26.03.20244 Min. LesedauerVon Dipl.-Ing. (FH) Wolfgang Jobst, Architekt, Honorarsachverständiger für Leistungen der Architekten und Innenarchitekten, Alteglofsheim
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Hinweis an Redaktion
| Zum Abschluss der Beitragsreihe rund um § 11 HOAI widmet sich PBP der Regelung in § 11 Abs. 4. Sie bestimmt die Honorarminderung bei Aufträgen, die bereits Gegenstand eines anderen Auftrags über gleiche Objekte waren. Abs. 4 betrifft somit einen Sonderfall. Denn es handelt sich um einen Rückgriff auf schon erbrachte Grundleistungen in einem Nachfolgeauftrag. |
AUSGABE: PBP 4/2024, S. 4 · ID: 49903076
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