PBPPlanungsbüro professionell
Aktuell geöffnet
Ende der Ausgabe
HonorarsicherungGute Nachrichten: Bauhandwerkersicherungshypothek kann durch AGB nicht erschwert werden
Top-Beitrag Abo-Inhalt 26.03.2024 3 Min. Lesedauer
Favorit hinzufügen
Hinweis an Redaktion
| Erschwernisse, die ein Auftraggeber in seinen Allgemeinen Geschäftsbedingungen hinterlegt, um von ihm eine Bauhandwerkersicherungshypothek zu verlangen, sind unwirksam. Das gilt nach Auffassung des LG Berlin vor allem für den Fall, dass der Auftraggeber in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen verlangt, dass Sie die Bauhandwerkersicherungshypothek erst dann fordern können, wenn sich der Auftraggeber in Verzug befindet und die angemahnte Zahlung trotz Nachfristsetzung innerhalb von zwei Wochen nicht fristgemäß leistet. |
Ausgabe: 4/2024, S. 14 · ID: 49683197
Sie möchten diesen Fachbeitrag lesen?
Login
Favorit
Hinweis
PDF
Drucken
Zitieren
Mehr zu diesen Themen
Filter
Bereiche
- IWW
Formate
- Alle
Loading...
Loading...
Loading...