31.07.2024
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ArchitektenhaftungDie Subsidiaritätsklausel und Ihr Leistungsverweigerungsrecht bei Planungsfehlern
Abo-Inhalt31.07.20248 Min. LesedauerVon Rechtsanwältin Gabriela Böhm, Fachanwältin für Bau- und Architektenrecht, Partnerin c.r.p. law. partnerschaft mbb, Frankfurt a. M.
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Hinweis an Redaktion
| Begründet eine Subsidiaritätsklausel im Architektenvertrag ein Leistungsverweigerungsrecht bei Planungsfehlern? Mit dieser Frage haben sich das OLG Köln und der BGH befasst. PBP schildert Ihnen, was die Subsidiaritätsklausel bewirken soll, worum es im konkreten Fall ging und welche Schlüsse sich aus der Entscheidung für Ihre vertraglichen Haftungsbeschränkungen ergeben. |
AUSGABE: PBP 8/2024, S. 17 · ID: 50097269
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