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ArchitektenrechtMängelverfolgung und VOB-Schriftverkehr: Was Planern erlaubt ist und was nicht
Abo-Inhalt 24.07.2024 4 Min. Lesedauer Von Rechtsanwältin Gabriela Böhm, Fachanwältin für Bau- und Architektenrecht, Partnerin c.r.p. law. partnerschaft mbb, Frankfurt a. M.
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Hinweis an Redaktion
| Um die Frage nach den Grenzen der Tätigkeit eines Architekten im Rahmen der HOAI und des Rechtsdienstleistungsgesetzes (RDG) zu klären, ist es wichtig, das BGH-Urteil vom November 2023 zu kennen. Denn damit wurde klargestellt, dass Architekten keine Rechtsdienstleistungen erbringen dürfen, die über die typischen Planungs- und Überwachungsaufgaben hinausgehen. Zu diesem Sachverhalt hatte PBP ausführlich Stellung genommen. Nun erreichten PBP auch erste Leseranfragen. |
Ausgabe: 8/2024, S. 13 · ID: 50024754
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