ArchitektenrechtMängelverfolgung und VOB-Schriftverkehr: Was Planern erlaubt ist und was nicht
| Um die Frage nach den Grenzen der Tätigkeit eines Architekten im Rahmen der HOAI und des Rechtsdienstleistungsgesetzes (RDG) zu klären, ist es wichtig, das BGH-Urteil vom November 2023 zu kennen. Denn damit wurde klargestellt, dass Architekten keine Rechtsdienstleistungen erbringen dürfen, die über die typischen Planungs- und Überwachungsaufgaben hinausgehen. Zu diesem Sachverhalt hatte PBP ausführlich Stellung genommen. Nun erreichten PBP auch erste Leseranfragen. |
AUSGABE: PBP 8/2024, S. 13 · ID: 50024754