Jan. 2025
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HonorarrechtDie Sicherheitsleistung nach § 650f BGB: Neue Rechtsprechung kennen und alle Register ziehen
Abo-Inhalt23.12.20244185 Min. Lesedauer
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Hinweis an Redaktion
| Die Bauhandwerkersicherung in § 650f Abs. 1 S. 1 BGB ist ein Honorarsicherungsinstrument, das gegenüber schwierigen Auftraggebern und auch in unsicheren Zeiten wertvolle Dienste leisten kann. Dass sie endlich auch von den planenden Berufen entdeckt worden ist, zeigt u. a. die Tatsache, dass zuletzt relativ viele „Planerfälle“ vor Gericht gelandet sind. Anlass genug für PBP, Sie noch einmal mit dem Grundgedanken der Bauhandwerkersicherung und der aktuellen Rechtsprechung vertraut zu machen. |
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