05.02.2025
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HonorarsicherungDas kaufmännische Bestätigungsschreiben: So machen Sie es auch inhaltlich wasserdicht
Abo-Inhalt 29.01.2025 2 Min. Lesedauer
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Hinweis an Redaktion
| In der Praxis kommt es oft vor, dass Sie sich auf die Erbringung bestimmter Leistungen mündlich verständigen, eine schriftliche Vereinbarung oder Vergütungsvereinbarung nicht zustande kommt. Um dennoch Vertragssicherheit zu erlangen, bietet sich das kaufmännische Bestätigungsschreiben (KBS) an, mit dem Sie die Vereinbarungen dokumentieren und damit Leistungsklarheit und Honorarsicherheit erlangen. Ein aktuelles Urteil des OLG Köln enthält dazu hilfreiche Grundsätze. |
KBS: Schriftliche Bestätigung eines mündlichen Vertragsabschlusses
AUSGABE: PBP 2/2025, S. 6 · ID: 50284006
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