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Öffentliche AufträgePräsentation im Verhandlungsgespräch als Zuschlagskriterium: Präsentierende Person muss das auch im Projekt machen
| Bei der Vergabe der Objektplanung hat ein Zuschlagskriterium „Präsentation“ nur dann einen hinreichenden Auftragsbezug, wenn im Architektenvertrag geregelt ist, dass die präsentierende Person dann auch während der Planung tatsächlich die Präsentationen bzw. Vorträge zu halten hat. So lautet eine Entscheidung der Vergabekammer (VK) Südbayern. |
Im konkreten Fall ging es um die Objektplanung für einen Schulneubau. Bei der Wertung entfielen zehn Prozent der Punkte auf das Honorar und 90 Prozent auf qualitative Zuschlagskriterien. U. a. war im Verhandlungsgespräch eine Präsentation zu halten, die in die Bewertung Eingang fand. Ein unterlegener Bieter führte ein Nachprüfungsverfahren durch, weil dieses Zuschlagskriterium unzulässig sei (kein Auftragsbezug).
AUSGABE: PBP 2/2025, S. 2 · ID: 50286278