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RechtsformwahlArchitekten-GbR: BGH-Entscheidung zu unklarer „Fortführungsklausel“ kennen und umsetzen
Abo-Inhalt09.06.20254 Min. Lesedauer
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| Knapp 40 Prozent aller Architekturbüros und 20 Prozent aller Ingenieurbüros werden als Personengesellschaften geführt. Das haben AHO-Umfragen zu Tage gefördert. Sie alle verfügen über „Fortführungsklauseln“ im Gesellschaftsvertrag. Diese sollen regeln, was passiert, wenn ein Gesellschafter ausscheidet. Eine aktuelle BGH-Entscheidung sollte Sie veranlassen, Ihre Klausel nochmal in den Fokus zu nehmen. Unklarheiten können nämlich fatale Folgen haben. |
AUSGABE: PBP 7/2025, S. 31 · ID: 48573643
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