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HaftungNeues Schallschutz-Urteil: Worauf Planer bei der Beratung achten müssen
Abo-Inhalt25.06.20257 Min. LesedauerVon Rechtsanwältin und Architektin Aleksandra Gleich, Recht und Räume – Rechtsberatung Architektur –
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Hinweis an Redaktion
| Die Erwartungen an die Wohnqualität steigen, gleichzeitig drängt die Politik auf Vereinfachung und Kostensenkung im Wohnungsbau. Konzepte wie der Gebäudetyp E und Debatten um reduzierte Standards prägen die Fachwelt. Doch wie weit darf man Vereinfachungen treiben, ohne die berechtigten Interessen der Nutzer und die zivilrechtlichen Anforderungen an die Planung zu verletzen? Ein klassischer Streitpunkt – das lehrt auch die jüngste Rechtsprechung des OLG Frankfurt – ist der Schallschutz. Erfahren Sie, was das OLG entschieden hat und was das für Ihre Planung und Beratung bedeutet. |
Inhaltsverzeichnis
- Das Spannungsfeld beim Schallschutz
- Der Fall: Neu errichteter Wohnraum mit alten Problemen
- Die Kernaussage: Mindeststandard genügt nicht
- Die DIN 4109 und was sie wirklich regelt
- Beratungspflicht konkret: Was muss ein Architekt tun?
- Gebäudetyp E: Einfache Standards, komplexe Verantwortung
- aaRdT versus DIN: Ein rechtliches Missverständnis
- Planung und Vertrag: Wie sich Klarheit schaffen lässt
- Dokumentation: Ihre beste Verteidigung
- Die Konsequenz für die Praxis
AUSGABE: PBP 7/2025, S. 13 · ID: 50457951
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