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E-RechnungDigitale Rechnungsprüfung in der Praxis
Abo-Inhalt29.07.2025121 Min. LesedauerVon Dirk J. Lamprecht, Leiter Fachbereich Steuern einer Göttinger Anwalts- und Steuerkanzlei
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Hinweis an Redaktion
| Seit dem 01.01.2025 ist es mit der E-Rechnung ernst. Auch Planungsbüros müssen E-Rechnungen zumindest empfangen können. In der Zwischenzeit mehren sich die Fragen aus der Leserschaft, wie z. B. vorzugehen ist, wenn E-Rechnungen zurückgewiesen und berichtigt werden müssen. PBP gibt die Antwort und weist den Weg, wie Sie den E-Rechnungs-Prüfprozess effizient und rechtskonform aufsetzen können. |
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AUSGABE: PBP 8/2025, S. 15 · ID: 50398368
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