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Öffentliche AufträgePlanung und Bau von Feuerwehrhäusern: OLG Rostock torpediert Gesamtlosvergabe
| In die aktuelle Diskussion, ob nicht mehr öffentliche Aufträge als Gesamtlos (Planung und Bau) vergeben werden sollen, hat sich das OLG Rostock eingeschaltet. Sein Credo lautet: Fachlos- und Gesamtvergabe stehen in einem Regel-/Ausnahmeverhältnis. Eine Zusammenfassung von Fachlosen setzt voraus, dass die für eine zusammenfassende Vergabe sprechenden technischen und wirtschaftlichen Gründe nach umfassender Abwägung überwiegen. Das ist für das OLG im Feuerwehrhausbau nicht gegeben. |
Im konkreten Fall hieß es in der Präambel: „Das Land Mecklenburg-Vorpommern möchte die Städte und Gemeinden des Landes beim Bau von Feuerwehrhäusern für Freiwillige Feuerwehren unterstützen. Es sollen hierfür Totalunternehmerleistungen für die Planung und den Bau von Feuerwehrhäusern für Freiwillige Feuerwehren im Land Mecklenburg-Vorpommern vergeben werden ...“. Ein Planungsbüro klagte und gewann. Das OLG gab dem Auslober auf, das Vergabeverfahren bei fortbestehender Beschaffungsabsicht in den Stand vor der Auftragsbekanntmachung zurückzuversetzen und unter Beachtung der Rechtsauffassung der Vergabekammer neu bekannt zu machen (OLG Rostock, Beschluss vom 10.01.2025, Az. 17 Verg 4/24, Abruf-Nr. 248728).
AUSGABE: PBP 7/2025, S. 1 · ID: 50458141