DienstwagenMitarbeiter kündigt: Formularmäßige Freistellungsberechtigung ohne Vorliegen weiterer Voraussetzungen ist unwirksam
| Eine formularmäßige Klausel im Arbeitsvertrag, die Sie als Arbeitgeber berechtigt, einen Mitarbeiter ohne Vorliegen weiterer Voraussetzungen innerhalb der Kündigungsfrist freizustellen, verstößt gegen § 307 BGB und ist unwirksam. So jedenfalls sieht es das LAG Niedersachsen. |
Im konkreten Fall hatte ein Projektleiter gekündigt, woraufhin ihn der Arbeitgeber von der Arbeitsleistung freistellte und – einer Regelung im Arbeistvertrag entsprechend – die Rückgabe des Dienstwagens forderte. Der Mitarbeiter folgte dieser Anweisung, erhielt jedoch keine Entschädigung für den Dienstwagenentzug. Die klagte er erfolgreich ein. Das LAG folgte seiner Argumentation, dass die Freistellungsklausel den Mitarbeiter unangemessen benachteiligte (LAG Niedersachsen, Urteil vom 22.05.2025, Az. 5 SLa 249/25, Abruf-Nr. 248781).
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AUSGABE: PBP 9/2025, S. 3 · ID: 50508443