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ArchitektenrechtOLG Schleswig: Abnahme von Planungs- und Überwachungsleistungen – So wichtig ist sie

Abo-Inhalt22.10.2025148 Min. LesedauerVon Dr. iur. Richard Althoff, Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht, Fachanwalt für Verwaltungsrecht, Althoff Kierner Rechtsanwälte PmbB, Dresden

| Planer sind engagierte Dienstleister, vernachlässigen aber oft ihre eigenen Interessen. Eines der am häufigsten vernachlässigten Belange ist die Abnahme; und zwar nicht die in den Grundleistungen der Lph 8 vorgesehene Abnahme der Gewerke oder der Bauaufsicht, sondern die der eigenen Planungs- und/oder Überwachungsleistungen. Eine Entscheidung des OLG Schleswig zeigt, dass die Abnahme ein wichtiger Rettungsanker in der Abwehr von Ansprüchen des Bauherrn ist und sie einem trotz Nachlässigkeit auch mal „in den Schoß fallen“ kann. PBP stellt Ihnen das Urteil vor. |

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AUSGABE: PBP 11/2025, S. 12 · ID: 50581350

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