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HonorarZusatzhonorar bei Bauzeitverlängerung (Teil 1): OLG Köln und Naumburg zeigen die Fallstricke
Abo-Inhalt28.10.2025102 Min. LesedauerVon Rechtsanwältin und Architektin Aleksandra Gleich, Mannheim
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Hinweis an Redaktion
| Bauzeitverlängerungen gehören auf Baustellen zum Alltag. Doch wenn die Bauüberwachung länger dauert als geplant, wird die Honorierung schnell zum Streitfall. Zwei aktuelle Entscheidungen des OLG Köln und des OLG Naumburg zeigen, warum viele Zusatzhonorarforderungen vor Gericht scheitern. Erfahren Sie deshalb in diesem zweiteiligen Beitrag, welche Lehren Sie daraus ziehen sollten, um sich im Falle eines Falles besser zu positionieren. |
Inhaltsverzeichnis
- Grundproblem: Zeitaufwand ohne vertragliche Grundlage
 - Der Fall beim OLG Köln: Pauschalhonorar deckt alles ab
 - OLG Naumburg: Keine Vergütung ohne Leistungsänderung
 - Die Konsequenz: Darlegungs- und Beweislasten erfüllen
 - Die häufigsten Fehler in der Praxis
 - Praxistipps: So sichern Sie Ihre Ansprüche ab
 - Fazit: Vorbereitung schlägt Prozess
 
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AUSGABE: PBP 11/2025, S. 4 · ID: 50595218
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