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HaftungManchmal beginnt Ihre Gewährleistungsfrist auch ohne Abnahme zu laufen

Abo-Inhalt02.12.2025140 Min. Lesedauer

Auf die Abnahme Ihrer eigenen Planungs- und/oder Überwachungsleistungen sollten Sie Wert legen. Weil dann die Gewährleistungsfrist zu laufen beginnt und Sie Ihre Honorarschlussrechnung stellen können. In der Regel müssen Sie die Abnahme einfordern. Manchmal beginnt Ihre Gewährleistungsfrist aber auch ohne Abnahme zu laufen. Das lehrt eine Entscheidung des OLG Hamburg, die rechtskräftig geworden ist, weil der BGH die Nichtzulassungsbeschwerde des Auftraggebers verworfen hat.

Vertragsverhältnis in Abrechnungsverhältnis übergegangen?

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