Honorar
Bauzeitverlängerung: Zusatzhonorar bei „Wegfall der Geschäftsgrundlage“ nach § 313 BGB?
Ein Zusatzhonorar für die Lph 8 wegen einer Bauzeitverlängerung kommt dann in Frage, wenn Sie dazu eine explizite vertragliche Vereinbarung getroffen haben oder wenn der Tatbestand des § 313 BGB (Störung der Geschäftsgrundlage) erfüllt ...