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AGGKann ein Gendersternchen diskriminierend sein?

Abo-Inhalt26.04.20224685 Min. LesedauerVon Dr. Guido Mareck, stellvertr. Direktor Arbeitsgericht Dortmund

| Nicht geschlechtsneutral formulierte Stellenanzeigen verstoßen gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) und bergen ein Risiko für Abmahnungen (siehe weiterführende Hinweise). Die Verwendung des Gendersternchens in einer Stellenausschreibung diskriminiert mehrgeschlechtlich geborene Menschen in diesem Zusammenhang nicht (Landesarbeitsgericht [LAG] Schleswig-Holstein, Urteil vom 22.06.2021, Az. 3 Sa 37 öD/21, Abruf-Nr. 223389). |

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AUSGABE: PP 5/2022, S. 3 · ID: 48167659

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