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ArbeitsrechtSchlechte Karten für Lucky Luke: Raucherpausen trotz Vorgabe nicht erfasst, Kündigung rechtens
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| Als Angestellter hätte Lucky Luke, der Cowboy mit der ewigen Zigarette im Mund, heute schlechte Karten: Denn bei einer arbeitsvertraglich vereinbarten Dokumentationspflicht müsste er seine Raucherpausen ordnungsgemäß aufzeichnen. Andernfalls läge ein Kündigungsgrund vor (Landesarbeitsgericht [LAG] Thüringen, Urteil vom 03.05.2022, Az. 1 Sa 18/21). Obwohl zz. nur die wenigsten Physiopraxen von ihren Beschäftigten verlangen dürften, ihre Arbeitszeiten digital zu erfassen, bestätigt das Urteil: Wer falsche Angaben zu Arbeits- und Pausenzeiten macht, begeht Arbeitszeitbetrug und riskiert die Kündigung. |
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AUSGABE: PP 10/2022, S. 5 · ID: 48573748
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