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Okt. 2022

LeistungserbringungStimm-, Schluck- und Sprechtherapie seit dem 01.09.2022 wieder per Video möglich

06.09.20228650 Min. Lesedauer

| Seit dem 01.09.2022 dürfen stimm-, schluck- und sprechtherapeutische Leistungen wieder bis auf Weiteres unter bestimmten Voraussetzungen als Videobehandlung abgegeben werden. Darauf haben sich GKV-Spitzenverband und die sprachtherapeutischen Berufsverbände geeinigt. |

Stimm-, Schluck- und Sprechtherapie: Rahmenbedingungen für die Videobehandlung

  • Kinder ab 4 Jahren können per Video behandelt werden, wenn
  • ihre Medienkompetenz ausreicht und
  • eine Bezugs-/Betreuungsperson zugegen ist.
  • Bei bestehender Gefahr des Verschluckens (z. B. in der Schlucktherapie) darf keine Videobehandlung stattfinden.
  • Die Erstbehandlung muss als Sitzung in der Praxis stattfinden, der Durchführung der weiteren Behandlungen als Videobehandlung müssen die Versicherten zustimmen.

Merke | Die Videobehandlung in der Stimm-, Schluck- und Sprechtherapie war wegen der Coronapandemie als Sonderregelung eingeführt worden. Ende März 2022 war die Sonderregelung ausgelaufen. Eine Verlängerung scheiterte daran, dass sich die Verhandlungsparteien nicht auf einen Vertragsentwurf einigen konnten. Seither läuft – wie auch zur Videobehandlung in der Physiotherapie (Beitrag online vom 25.01.2022, Abruf-Nr. 47956102) – ein Schiedsverfahren. Bis zu dessen Abschluss gilt die Übergangsregelung fort.

ID: 48559048

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