Dez. 2022
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ArbeitsrechtAktuelles BAG-Urteil bejaht Pflicht zur Arbeitszeiterfassung
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| Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat die Verpflichtung des Arbeitgebers zur Einführung einer betrieblichen Arbeitszeiterfassung bejaht (Beschluss vom 13.09.2022, Az. 1 ABR 22/21, Abruf-Nr. 231296). Dieser neue BAG-Beschluss ist für die betriebliche Praxis außerordentlich bedeutsam. PP informiert Sie über den Inhalt der Entscheidung und die Konsequenzen für Arbeitsschutz, Mitbestimmung und Individualarbeitsrecht. |

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Bild: © Peter Atkins - stock.adobe.com 
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AUSGABE: PP 12/2022, S. 4 · ID: 48749218
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