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Mai 2023

VergütungBeihilfe für Bundesbedienstete: neue Höchstsätze zum 01.05.2023

28.04.20235321 Min. Lesedauer

| Ab dem 01.05.2023 gelten in der Beihilfe für Bundesbedienstete neue Höchstsätze. Diese hat das Bundesverwaltungsamt (BVA) am 25.04.2023 veröffentlicht (PDF online unter iww.de/s8017). Inwieweit die einzelnen Bundesländer ihre Landesbeihilfeverordnungen anpassen, ist noch offen. |

| Ab dem 01.05.2023 gelten in der Beihilfe für Bundesbedienstete neue Höchstsätze. Diese hat das Bundesverwaltungsamt (BVA) am 25.04.2023 veröffentlicht (PDF online unter iww.de/s8017). Inwieweit die einzelnen Bundesländer ihre Landesbeihilfeverordnungen anpassen, ist noch offen. |

AUSGABE: PP 5/2023, S. 2 · ID: 49425237

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