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TeilzeitSo können Arbeitgeber Arbeit auf Abruf rechtssicher organisieren und gestalten

Abo-Inhalt20.04.20234885 Min. LesedauerVon RAin Dr. Viktoria Winstel, Osborne Clarke, Köln

| Auch in Physiotherapiepraxen mit unterschiedlicher Patientenauslastung kann Arbeit auf Abruf ein Modell für Teilzeit-Beschäftigungsverhältnisse sein. Diese Arbeitszeitgestaltung führt in der Praxis allerdings immer wieder zum Streit, gerade was die Arbeitszeit und die Vergütung angeht. Das belegt ein aktuelles Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamm. PP stellt dieses Urteil vor und erläutert, wie Sie als Arbeitgeber Arbeit auf Abruf in der Praxis rechtssicher handhaben können. |

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AUSGABE: PP 5/2023, S. 12 · ID: 49330797

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