BarrierefreiheitAb Mitte 2025 müssen viele Websites barrierefrei sein
| Zum 28.06.2025 tritt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) in Kraft. Hierdurch wird die europäische Richtlinie zur Barrierefreiheit (European Accessibility Act, kurz: EAA) umgesetzt. Ziel ist es, allen Menschen Teilhabe am Wirtschaftsleben zu ermöglichen. Durch das BFSG werden u. a. Änderungen an Websites und Apps erforderlich. Physiotherapiepraxen sind ab einer bestimmten Mitarbeiterzahl ebenfalls betroffen. |
Ausgenommen sind sog. Kleinstunternehmen mit weniger 10 Beschäftigten, die entweder einen Jahresumsatz von höchstens 2 Mio. Euro erzielen oder deren Jahresbilanzsumme sich auf höchstens 2 Mio. Euro beläuft. Dennoch sollten Sie das BFSG zum Anlass nehmen, Ihre Praxiswebsite auf den Prüfstand zu stellen, denn vor allem ältere Praxisbesucher sind oft auch Menschen mit körperlichen Einschränkungen, für die verspieltes Webdesign eine faktische Barriere für die Wissensaufnahme darstellt.
Ausgabe: 1/2025, S. 1 · ID: 50259269
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