Logo IWW
Login
0931 4170-472HilfeFeedback
PPPraxisführung professionell

HeilmittelverordnungKein Anspruch auf Langfristgenehmigung bei immer wieder auftretendem Behandlungsbedarf

Abo-Inhalt 19.12.2024 4 Min. Lesedauer Von RA Ralph Jürgen Bährle, Bährle & Partner, Nothweiler, baehrle-partner.de

| Wer eine Langfristgenehmigung (PP 05/2021, Seite 5) für eine Behandlung mit Manueller Therapie (MT) beantragt, muss beweisen, dass die entsprechenden Vorgaben der Heilmittelrichtlinie (HeilM-RL) erfüllt sind. Ein „immer wieder“ auftretender Behandlungsbedarf allein begründet noch keinen Anspruch auf eine Langfristgenehmigung (Landessozialgericht [LSG] Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 25.04.2024, Az. L 5 KR 352/21). |

Ausgabe: 1/2025, S. 3 · ID: 50263901

Sie möchten diesen Fachbeitrag lesen?

Login

Favorit
Hinweis
Teilen
PDF
Drucken
Zitieren

Beitrag teilen

Hinweis: Abo oder Tagespass benötigt

Link
E-Mail
X
LinkedIn
Xing
Loading...
Loading...
Loading...
Heft-Reader
2025

Barrierefreiheit

Ab Mitte 2025 müssen viele Websites barrierefrei sein

PP
Seite 1
09.12.2024
1 Min. Lesedauer

Zum 28.06.2025 tritt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) in Kraft. Hierdurch wird die europäische Richtlinie zur Barrierefreiheit (European Accessibility Act, kurz: EAA) umgesetzt. Ziel ist es, allen Menschen Teilhabe am ...

Bildrechte