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DigitalisierungAnbindung von Heilmittelpraxen an die TI: Das müssen Physiotherapeuten jetzt wissen
| Im Jahr 2019 startete in Deutschland die Telematikinfrastruktur (TI). Inzwischen sind (Zahn-)Ärzte, Apotheker, Krankenhäuser und Patienten digital eingebunden. Sie können dort miteinander kommunizieren sowie Dokumente und Daten austauschen. Ab dem 01.01.2026 sollen auch die Heilmittelerbringer folgen. Zwar sind die Heilmittelverbände an das Bundesgesundheitsministerium (BMG) herangetreten mit der Forderung, die TI-Anschlussfrist für Heilmittelerbringer zu verschieben, u. a. weil die derzeit nutzbaren TI-Komponenten für Heilmittelpraxen keinen wirklichen Mehrwert bringen. Ob das BMG auf diese Forderung eingeht, ist noch unklar. Doch selbst wenn die Anbindung verschoben wird, sollten sich Heilmittelerbringer jetzt schon mit den Voraussetzungen für die TI-Anbindung befassen. |

Inhaltsverzeichnis
- Diese Gesetze geben die Rahmenbedingungen für die TI vor
- Die Ziele der TI und wie sie erreicht werden sollen
- Voraussetzungen der Anbindung an TI
- So beantragen Sie den elektronischen Heilberufeausweis ...
- ... und die Institutionskarte
- TI-Anbieter (KIM-Anbieter) auswählen
- So beantragen Sie die Erstattung für die TI-Teilnahme
AUSGABE: PP 7/2025, S. 6 · ID: 50439700