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Digitalisierung„Praxisinhaber sollten sich zunächst über den derzeitigen Sinn eines TI-Anschlusses informieren!“
| Gemäß dem Digitale-Versorgung-und-Pflege-Modernisierungs-Gesetz (DVPMG) sollen nach den Ärzten und Zahnärzten ab dem 01.01.2026 auch die Heilmittelpraxen an die digitale Telematik-Infrastruktur (TI) angebunden sein. Dieses Datum ruft zahlreiche Anbieter von IT-Hard- und -Software auf den Plan. Sie locken Heilmittelerbringer mit Angeboten, möglichst frühzeitig einen Vertrag abzuschließen. Darüber, welchen Nutzen niedergelassene Physiotherapeuten davon haben, wo die Risiken liegen und wie sie sich am besten auf den Einstieg in die TI vorbereiten, sprach PP-Redakteur Stefan Lemberg mit Dr. Björn Pfadenhauer, Geschäftsführer des Bundesverbands selbstständiger Physiotherapeuten – IFK e. V. |
Frage: Herr Dr. Pfadenhauer, offiziell ist die TI-Anbindung für Physiopraxen zum 01.01.2026 vorgeschrieben. Welchen Nutzen haben niedergelassene Physiotherapeuten davon, jetzt schon mitzumachen?
AUSGABE: PP 7/2025, S. 3 · ID: 50421350