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OLG BrandenburgMedienberichte über Steuerstraftat
Abruf-Nr. 229971
| Das OLG Brandenburg weist darauf hin, dass bei steuerstrafrechtlichen Vorwürfen nicht jeder externe Dritte in eine verfahrensrechtliche Position gelangen kann. Das Gericht verwarf den Antrag des Anzeigenden (A) auf gerichtliche Entscheidung gegen einen Bescheid des Generalstaatsanwalts vom 31.1.22 daher als unzulässig (4.4.22, 1 Ws 30/22, Abruf-Nr. 229971). |
A hatte im Oktober 21 gegenüber der Staatsanwaltschaft Potsdam Strafanzeige gegen die damalige Vorsitzende einer Partei und nunmehriges Mitglied des Deutschen Bundestages wegen Steuerhinterziehung (§ 370 AO) erstattet. Den Hintergrund der Strafanzeige bildeten Medienberichte über die Politikerin von ihrer Partei gewährte Sonderzahlungen, die sie gegenüber der Bundestagsverwaltung nicht angezeigt hatte. A wähnt, dass die Angezeigte diese Einnahmen auch nicht gegenüber der Finanzverwaltung angegeben habe, und meint, „genaue Daten der Steuerhinterziehung muss eine komplette 10-jährige Nachprüfung der Einkünfte ergeben“.
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AUSGABE: PStR 12/2022, S. 267 · ID: 48432341