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Dez. 2022

KonkurrenzenMittelbare Täterschaft bei einem unbenannt besonders schweren Fall des § 266a StGB

Abo-Inhalt07.11.2022189 Min. LesedauerVon Oberstaatsanwalt Dr. Jost Schützeberg, Köln

| Eine aktuelle Entscheidung des BGH zeigt auf, wie das Konkurrenzverhältnis bei mittelbarer Täterschaft zu bestimmen ist, welche Anforderungen ein unbenannt besonders schwerer Fall des § 266a StGB hat und welche Fehler bei einer Einziehungsentscheidung begangen werden können. |

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AUSGABE: PStR 12/2022, S. 270 · ID: 47057519

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