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Zollrecht nicht bestimmt genug?Verkürzung von Antidumpingzöllen bei der Einfuhr chinesischer PV-Module

Abo-Inhalt14.11.20229837 Min. LesedauerVon RA Dr. Hendrik Schöler, LL.M., FA StR, Zertifizierter Berater für Steuerstrafrecht (DAA), Kiel

| Auf die Einfuhr von chinesischen Photovoltaikmodulen wurden in der EU zeitweise Antidumping- und Ausgleichszölle erhoben. Wegen vermeintlich falscher Angaben zu den Kaufpreisen sind Ermittlungsverfahren anhängig. Große Beachtung fand das Urteil des LG Nürnberg-Fürth vom 5.5.21 (dazu Möller/Retemeyer, PStR 22, 112 ff.), mit dem die Beschuldigten von den Vorwürfen des gewerbsmäßigen Schmuggels bzw. der Steuerhehlerei freigesprochen wurden. Der BGH hat diese Entscheidung aufgehoben. |

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AUSGABE: PStR 12/2022, S. 273 · ID: 48686233

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