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Drum prüfe, wer sich ewig bindet

Abo-Inhalt09.01.20231646 Min. Lesedauer

Steuerhinterziehung

| Ehegatten können sich gemeinsam steuerlich veranlagen lassen, § 26b EStG. Dabei werden die Einkünfte zusammengerechnet und einheitlich besteuert. Die gemeinsame Veranlagung kann bisweilen jedoch auch eine gemeinsame steuerstrafrechtliche Verantwortung begründen. |

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AUSGABE: PStR 2/2023, S. 46 · ID: 48867900

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