Logo IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft
Login
FeedbackAbschluss-Umfrage

Steuergeheimnis schützt anonymen Anzeigeerstatter im Besteuerungsverfahren

Abo-Inhalt27.02.20231357 Min. LesedauerVon RA Prof. Dr. Carsten Wegner, Berlin

| In Fällen, in denen die Offenlegung des Namens eines Anzeigeerstatters oder des Inhalts einer anonymen Anzeige begehrt wird, ist unter Berücksichtigung der jeweiligen Umstände des Einzelfalls das allgemeine Persönlichkeitsrecht des Steuerpflichtigen gegen das Steuergeheimnis abzuwägen. Um die Auskunftsbereitschaft Dritter zu erhalten, kann eine Auskunftssperre in Betracht kommen. Das hat das VG Aachen entschieden. |

Sachverhalt

Sie möchten diesen Fachbeitrag lesen?

Login

AUSGABE: PStR 4/2023, S. 79 · ID: 48774906

Favorit
Teilen
Drucken
Zitieren

Beitrag teilen

Hinweis: Abo oder Tagespass benötigt

Link
E-Mail
X
LinkedIn
Xing
Loading...
Loading...
Loading...
Heft-Reader
2023

Bildrechte