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Berichtigungserklärung vs. SelbstanzeigeAuf die Kenntnis des Steuerpflichtigen kommt es an

Abo-Inhalt19.06.20235797 Min. LesedauerVon RAin Lea Wimmer, FAinStR, Kantenwein Zimmermann Spatscheck & Partner PartGmbB, München

| Die Abgrenzung einer Berichtigungserklärung (§ 153 AO) von einer Selbstanzeige (§ 371 AO) ist wichtig bezüglich des Vorwurfs einer Steuerhinterziehung und wirkt sich auf die Festsetzungsverjährung, die Festsetzung von Hinterziehungszinsen und die Erhebung eines Strafzuschlags aus. |

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AUSGABE: PStR 7/2023, S. 166 · ID: 49474461

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