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Juli 2023

Kassen-nachschauWird die neue Form der Kassen-Nachschau vermehrt zu Steuerstrafverfahren führen?

Abo-Inhalt03.07.2023804 Min. LesedauerVon Dipl.-FinW (FH) Tobias Teutemacher, Münster

| Die Finanzverwaltung kann ohne vorherige Ankündigung eine Kassen-Nachschau durchführen, § 146b AO. Seit Neuestem wird dabei auch die Software AMADEUS VERIFY der gastro-mis GmbH eingesetzt. Mithilfe dieser Software lassen sich QR-Codes auf Bons und Rechnungen, TAR-Files (= komprimiert gespeicherte Daten der TSE) überprüfen und validieren; DSFinV-K-Daten (= Kasseneinzeldaten, die über die Datenschnittstelle der Finanzverwaltung speziell für Kassensysteme exportiert werden) analysieren und verifizieren. Grund genug, sich noch einmal die Spielregeln dafür anzusehen. |

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AUSGABE: PStR 7/2023, S. 155 · ID: 48584208

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