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BMFDBA-Auslegung: Bedeutung des OECD-Musterkommentars
| Mit Schreiben vom 19.4.23 nimmt das BMF Stellung (unter Hinweis auf BFH 11.7.18, I R 44/16) zur Bedeutung des OECD-Musterkommentars für die Auslegung von Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung (DBA). Der OECD-Kommentar ist danach – unter Berücksichtigung der in ihm enthaltenen Bemerkungen („observations“) – als ein widerlegliches Indiz für die Staatenpraxis der OECD-Mitgliedsstaaten bei der Auslegung der dem OECD-Musterabkommen entsprechenden Vorschriften ihrer DBA anzusehen (IV B 2 -S 1301/22/10002 :004, DOK 2022/1218103, Abruf-Nr. 235035). |
Unter Bezugnahme auf das Wiener Übereinkommen über das Recht der Verträge (WÜRV), BGBl II 85, 926, führt das BMF aus, dass der OECD-Kommentar in seiner jeweils zum Anwendungszeitpunkt geltenden Fassung herangezogen werden kann, insbesondere für nachträgliche Ergänzungen und Präzisierungen der OECD-Kommentierung. Die Indizwirkung des OECD-Kommentars ist aber für die innerstaatliche Anwendung widerlegt, wenn sich ein anderes Abkommensverständnis aus einem BMF-Schreiben oder einer sonstigen Verwaltungsanweisung ergibt. Deren Bindungswirkungen für die Finanzverwaltung soll durch den OECD-Kommentar folglich nicht berührt sein.(DR)
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AUSGABE: PStR 7/2023, S. 146 · ID: 49427111