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FG Berlin-BrandenburgStrafrechtliche Einziehungszahlung: Minderung nach § 17 UStG?
Abo-Inhalt04.09.2023338 Min. Lesedauer
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Abruf-Nr. 235903
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| Das FG Berlin-Brandenburg musste darüber entscheiden, ob eine Zahlung an die Landesjustizkasse wegen einer strafrechtlich angeordneten Einziehung von Bestechungsgeldern dazu führt, dass sich die Bemessungsgrundlage nach § 17 Abs. 1 S. 1 UStG mindert (7.3.23, 2 K 2150/21, Abruf-Nr. 235903). |
Der wegen Bestechlichkeit und Steuerhinterziehung verurteilte Kläger K hatte Zahlungen auf die strafrechtlich angeordnete Einziehung geleistet. Er war der Ansicht, dass die Rückzahlung des strafrechtlich Erlangten als Minderung der Bemessungsgrundlage nach § 17 Abs. 1 S. 1 UStG berücksichtigt werden müsse.
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AUSGABE: PStR 10/2023, S. 218 · ID: 49568831
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