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SteuerhinterziehungWiederzulassung zur Anwaltschaft kann dauern

Abo-Inhalt02.10.2023618 Min. LesedauerVon Dr. Matthias Gehm, Limburgerhof und Speyer

| Der Anwaltsgerichtshof München hat entschieden, unter welchen Voraussetzungen und ab wann ein Anwalt, der wegen mehrerer Straftaten, darunter Steuerhinterziehung, verurteilt worden war und seine Zulassung verloren hatte, diese wiedererlangen kann (27.1.21, BayAGH I, 1 – 12/20). Der BGH hat die Berufung dagegen nicht zugelassen. |

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AUSGABE: PStR 11/2023, S. 248 · ID: 47890708

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