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BFHBekanntgabefiktion trotz zweitägiger Nichtzustellung anzuwenden
| Der BFH hat entschieden, dass die Zugangsvermutung des § 122 Abs. 2 Nr. 1 AO auch gilt, wenn der vom FA beauftragte Postdienstleister an der Anschrift des Bekanntgabeadressaten an einem Werktag innerhalb der Dreitagesfrist keine Zustellungen vornimmt (20.2.25, VI R 18/22, Abruf-Nr. 247958). Dies gilt auch, wenn an zwei aufeinanderfolgenden Tagen keine Postzustellung erfolgt, weil der zustellfreie Tag an einen Sonntag grenzt. |
Beachten Sie | Seit 1.1.25 gilt eine verlängerte, nun 4-tägige Zugangsfiktion für Steuerbescheide, § 122 Abs. 2 Nr. 1 AO n. F. Diese ist auf alle Verwaltungsakte anzuwenden, die nach dem 31.12.24 zur Post gegeben, elektronisch übermittelt oder elektronisch zum Abruf bereitgestellt werden. Mit ihr sollen u. a. längere Postlaufzeiten ausgeglichen werden. Steuerstrafrechtlich kann die Bekanntgabefiktion bei der Vollendung, Verjährung und Selbstanzeige relevant werden.(DR)
AUSGABE: PStR 8/2025, S. 170 · ID: 50418682