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17.01.2024

VerzinsungBasiszinssatz ist seit dem 1.1.24 auf 3,62 Prozent erhöht

Leseprobe12.01.20241 Min. Lesedauer

| Der Basiszinssatz des BGB ist zum 1.1.24 von 3,12 auf 3,62 Prozent erhöht worden. Es ergeben sich außerdem Verzugszinsen für Verbraucher (§ 288 Abs. 1 BGB) i. H. v. 8,62 Prozent und für den unternehmerischen Geschäftsverkehr (§ 288 Abs. 2 BGB) i. H. v. 12,62 Prozent. |

Der Basiszinssatz des BGB verändert sich jedes Jahr zum 1.1. und 1.7. um die Prozentpunkte, um die seine Bezugsgröße seit der letzten Veränderung des Basiszinssatzes gestiegen oder gefallen ist. Bezugsgröße ist der Zinssatz für die jüngste Hauptrefinanzierungsoperation der Europäischen Zentralbank vor dem ersten Kalendertag des betreffenden Halbjahres. Wollen Sie also Forderungsaufstellungen anfertigen bzw. die Kostenfestsetzung beantragen, müssen Sie den aktuellen Basiszinssatz beachten. Dieser beträgt zurzeit 3,62 Prozent (zum Vorwert s. RVGprof 23, 127).

AUSGABE: RVGprof 2/2024, S. 19 · ID: 49859289

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